Patienteninformation
Vor Inanspruchnahme einer klassischen Physiotherapie benötigen Sie einen, von Ihrem Hausarzt oder Facharzt, ausgestellten Verordnungsschein, welcher schon vor Beginn der physiotherapeutischen Behandlung vom/von der Versicherten der Kasse vorzulegen ist. Auf Grund der Pandemie ist die Bewilligungspflicht für ÖGK-Versicherte derzeit COVID-bedingt ausgesetzt. Für physiotherapeutische Behandlungen ist vor der 21. Anwendung, jedenfalls vor der 7. Sitzung, für die weitere Behandlung die chef(kontroll)ärztliche Bewilligung einzuholen. Bei Hausbesuchen ist die chef(kontroll)ärztliche Bewilligung je nach Kasse vor der 1. Behandlung einzuholen.
Nach Abschluss der Therapieserie erhalten Sie eine Honorarnote mittels beigelegtem Zahlschein. Die Kosten der Behandlung werden je nach Tarif von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.
Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld über die Höhe des Kassenanteils.
Für alle anderen Therapieverfahren benötigen Sie keine Verordnung! Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an mich.
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin alle aktuellen Befunde (Röntgen, MRT, CT, usw.) mit.
Parkmöglichkeiten befinden sich direkt vor der Praxis.
Termine und Vereinbarung
Die Terminvergabe erfolgt nach telefonischer Vereinbarung. Wenn Sie mich nicht erreichen können, erfolgt der Rückruf verlässlich am selben Tag.
Ich bitte Sie bei Verhinderung, Ihren Termin mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, da ich die, für Sie, reservierte Zeit sonst in Rechnung stellen muss.
Danke für Ihr Verständnis!